Wissen/Durchsageanlage im Sicherheitskonzept
Durchsageanlage für das Sicherheitskonzept einer Veranstaltung

Durchsageanlage als Auflage im Sicherheitskonzept

Genehmigung · Sicherheitskonzept · Miete
WissenRatgeber-Artikel

Die Auflage kommt oft spät – und ist knapp formuliert

Viele Veranstalter erfahren erst im Genehmigungsverfahren, dass sie für Räumungs- und Gefahrendurchsagen eine Durchsageanlage vorhalten müssen, die alle Besucherbereiche erreicht. Was genau damit gemeint ist, steht selten im Bescheid. Wer dann kurzfristig nur eine zusätzliche Musikanlage bestellt, erfüllt die Auflage häufig nicht – und merkt das im schlimmsten Fall erst im Ernstfall.

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Was zum Mietumfang gehört, wie die Miete abläuft und welcher Partner Ihre Region betreut, lesen Sie auf der Seite Mobile Durchsageanlage für Veranstaltungen mieten.

Was die Auflage in der Praxis meist bedeutet

Gemeint ist in der Regel eine Anlage, mit der die Veranstaltungsleitung oder der Sicherheitsdienst im Gefahrenfall alle Besucher schnell und verständlich informieren kann. Typische Anforderungen sind: Alle Bereiche des Geländes werden erreicht, nicht nur die Fläche vor der Hauptbühne. Durchsagen haben Vorrang vor dem laufenden Musikprogramm. Die Anlage funktioniert auch bei Stromausfall weiter. Und im Sicherheitskonzept ist festgehalten, wo die Lautsprecher stehen, wer Durchsagen auslösen darf und welche Durchsagetexte vorbereitet sind.

Was die Durchsageanlage technisch leisten sollte

Sechs Punkte helfen bei der Auswahl: Deckt die Anlage die gesamte Fläche ab, auch Eingänge, Rettungswege und Randbereiche? Lässt sich das laufende Programm an allen Bühnen per Knopfdruck unterbrechen? Ist die Stromversorgung unabhängig vom Veranstaltungsstrom, zum Beispiel per Akku? Funktioniert die Auslösung ohne Mobilfunk und Internet, die bei vollem Gelände oft überlastet sind? Ist die Sprachverständlichkeit auch bei Lärm gegeben? Und erfüllt die Anlage die DIN EN 50849 für elektroakustische Notfallwarnsysteme?

So erfüllt NIKOS die Auflage ohne neue Verkabelung

NIKOS bindet die vorhandenen Bühnen- und Beschallungsanlagen ein: An jeder Bühne wird eine NIKOS [audio]² Durchsageeinheit zwischen Mischpult und Verstärker geschaltet. Bereiche ohne eigene Beschallung werden über den mobilen Außenlautsprecher NIKOS [horn]² versorgt. Von der zentralen Leitstelle NIKOS [dispatcher]² aus werden Durchsagen an alle oder an ausgewählte Bereiche gesendet. Das System arbeitet über ein eigenes, autarkes Funknetz und läuft bis zu 16 Stunden über Akku. NIKOS erfüllt die Anforderungen der DIN EN 50849; Ihr regionaler NIKOS-Partner unterstützt Sie bei der Einbindung in Ihr Sicherheitskonzept.

Rechtzeitig planen

Fragen Sie möglichst mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an. Exklusiv nutzbare Frequenzen werden für jeden Einsatz bei der Frequenzregulierungsbehörde beantragt, und Standorte sowie Zuständigkeiten sollen bereits im Sicherheitskonzept stehen. Kurzfristig ist ein Einsatz gegen erhöhte Gebühren für den Frequenzantrag trotzdem möglich.

Die Durchsageanlage für Ihre Veranstaltung mieten Sie über die NIKOS-Partner in Ihrer Region.

Fragen & Antworten

Oft nur bedingt: Eine Bühnenanlage erreicht meist nicht alle Bereiche des Geländes und fällt bei Stromausfall oder einem Technikdefekt aus. NIKOS bindet die vorhandenen Bühnenanlagen ein und ergänzt sie um akkubetriebene Lautsprecher und eine zentrale Auslösung.
NIKOS erfüllt die Anforderungen der DIN EN 50849 (Elektroakustische Notfallwarnsysteme). Andere Normen wie DIN EN 54, DIN VDE 0833-4 oder DIN 14675 sind auf das Einsatzgebiet von NIKOS nicht anwendbar. Ihr regionaler NIKOS-Partner berät Sie gerne dazu.
Das legt das Sicherheitskonzept fest, meist die Veranstaltungsleitung oder der Sicherheitsdienst. Für Durchsagen und die Überwachung ist immer eine Bedienperson nötig – das kann eigenes Personal nach Einweisung sein oder ein Techniker des NIKOS-Partners.
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